Kalibrierung oder Funktionstest?
Die neu erschienene VDI/VDE/DGQ/DKD 2622 Blatt 1.1 schafft Klarheit
Wer Messgeräte kalibrieren lässt, oder selbst kalibriert, kennt das Problem: Auf einem Kalibrierschein stehen oft zwei sehr unterschiedliche Arten von Ergebnissen nebeneinander. Klassische Kalibrierergebnisse auf der einen Seite, Ergebnisse aus Funktionstests auf der anderen. Beides ist nützlich. Beides ist messtechnisch relevant. Aber beides ist grundlegend verschieden – und bisher fehlte eine einheitliche Definition, die sauber trennt, was was ist. Genau diese Lücke schließt das neue Blatt 1.1 der Richtlinienreihe VDI/VDE/DGQ/DKD 2622.
Worum geht es?
Im Kern leistet Blatt 1.1 etwas scheinbar Einfaches, das in der Praxis aber überraschend viel Wirkung hat: Es definiert klar, was eine Kalibrierung ist – und was ein Funktionstest ist. Zwei Begriffe, die im Alltag oft vermischt werden, obwohl sie unterschiedliche Aussagen treffen und unterschiedlich zu lesen sind.
Zwei klare Definitionen
Kalibrierung dokumentiert die messtechnische Abweichung eines Geräts unter definierten Bedingungen – rückführbar auf nationale Normale. Das Ergebnis ist ein quantifizierter Messwert mit einer zugehörigen Messunsicherheit.
Funktionstest prüft dagegen, ob ein Gerät eine bestimmte Eigenschaft erfüllt – mit dem Ergebnis erfüllt oder nicht erfüllt. Hier gibt es keinen Messwert und kein Unsicherheitsbudget. Dennoch ist die Aussage messtechnisch relevant.
Vereinfacht gesagt: Die Kalibrierung beantwortet die Frage „Wie weit weicht das Gerät ab?", der Funktionstest die Frage „Erfüllt das Gerät die Anforderung – ja oder nein?".
Warum der Unterschied wichtig ist
Der entscheidende Punkt: Es gibt Geräteeigenschaften, die sich einer klassischen Kalibrierung schlicht entziehen. Sie lassen sich nicht als rückführbare Abweichung mit Unsicherheit ausdrücken, sondern nur über einen Funktionstest beurteilen.
Ein anschauliches Beispiel aus der HF-Messtechnik ist das Eigenrauschen eines Netzwerkanalysators. Es beeinflusst die Messqualität ganz unmittelbar, lässt sich aber nicht als rückführbare Abweichung angeben. Stattdessen wird es mit der Herstellerspezifikation verglichen: das ist ein Funktionstest. Eigenschaft erfüllt oder nicht erfüllt, ohne Messwert, aber mit klarer Aussagekraft.
Ohne eine saubere Trennung der Begriffe entsteht hier leicht ein Missverständnis: Ein Funktionsnachweis wird als rückführbare Messaussage gelesen oder umgekehrt. Beides führt zu falschen Schlüssen über die tatsächliche Leistungsfähigkeit eines Geräts.
Mit konkreten Beispielen
Damit es nicht bei der Theorie bleibt, enthält die Richtlinie konkrete Beispiele für beide Kategorien. Anwenderinnen und Anwender können damit ihr eigenes Gerät und ihren eigenen Kalibrierschein ohne Interpretationsspielraum einordnen. Das macht Blatt 1.1 zu einem praktischen Werkzeug für den Alltag, nicht nur zu einer begrifflichen Klarstellung.
Was Sie davon haben
Wer die Richtlinie kennt, liest einen Kalibrierschein richtig. Die zentrale Frage lässt sich dann sicher beantworten: Was auf dem Schein ist eine messtechnisch rückführbare Aussage und was ist ein Funktionsnachweis? Es sind zwei verschiedene Dinge, und beide haben ihren berechtigten Platz. Aber erst wenn sie klar voneinander unterschieden sind, ist ein Kalibrierschein wirklich aussagekräftig. VDI 2622 Blatt 1.1 liefert dafür die einheitliche Grundlage.
Sie sind sich nicht sicher, wie die Angaben auf Ihrem Kalibrierschein einzuordnen sind, oder welche Eigenschaften Ihres Messgeräts sich kalibrieren und welche sich nur über einen Funktionstest beurteilen lassen? Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Messmittel normgerecht und nachvollziehbar zu bewerten.