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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand September 2023

1.

Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der MEMIDA-Software (im Folgenden: „MEMIDA") der Memida GmbH, Poststr. 5, 32139 Spenge (im Folgenden: „MEMIDA GmbH") gemäß der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Website https://memida.de.

1.2. Die Software wird vom Anbieter als SaaS-(Software as a Service) bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen.

1.4. Definitionen/Begriffsbestimmungen

1.4.1. „Leistungsvertrag" bezeichnet das – in der Regel nach Abschluss der Testphase abgeschlossene – kostenpflichtige Vertragsverhältnis über die Nutzung von MEMIDA im Umfang des gewählten Leistungspakets.

1.4.2. „Upgrade" bezeichnet eine Erhöhung des angebotenen, gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs.

1.4.3. „Downgrade" bezeichnet eine Reduzierung des angebotenen, gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs.

1.4.4. „Vertragsmonat" bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag des Vertragsabschlusses bis zum Ablauf des datumsmäßig vorangehenden Tages eines jeweiligen Folgemonats (bspw. vom 15.5.20XX bis 14.6.20XX). Existiert der so bestimmte Ablauftag nicht, endet der Vertragsmonat mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats (bspw. vom 31.3. bis 30.6.).

1.4.5. „Vertragsjahr" bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag des Vertragsschlusses bis zum Ablauf des datumsmäßig vorangehenden Tages eines jeweiligen Folgejahres (bspw. vom 15.4.2022 bis 14.4.2023).

1.4.6. „Vertragszeitraum" bezeichnet einen Vertragsmonat oder ein Vertragsjahr.

2.

Art und Umfang der Leistung

2.1. Die MEMIDA GmbH stellt dem Kunden die Software im jeweils gebuchten Leistungspaket am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit.

Die Software MEMIDA, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von der MEMIDA GmbH bereitgestellt.

Die MEMIDA GmbH schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

2.2. Die MEMIDA GmbH bietet individuelle Verträge mit verschiedenen Leistungspaketen an.

Die Leistungspakete unterscheiden sich im Leistungsumfang, insbesondere den im MEMIDA zur Verfügung gestellten Funktionen, im Preis sowie in der Mindest-Laufzeit. Einzelheiten sind auf der Website unter https://memida.de/funktionsumfang zu finden

Der von der MEMIDA GmbH geschuldete Leistungsumfang ist definiert im jeweils vom Kunden gebuchten Leistungspaket.

Im Übrigen gelten für den Leistungsumfang von MEMIDA die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Nutzungsbedingungen sowie die aktuelle, vereinbarte Funktionsbeschreibung des Leistungspakets.

2.4. Während der kostenlosen Testphase und vor Übergang in einen Leistungsvertrag können Kunden mit umgehender Wirkung zu einem anderen Leistungspaket wechseln (Downgrade oder Upgrade).

Während eines laufenden Leistungsvertrags können Kunden mit Wirkung zum jeweils nächsten Vertragszeitraum zu einem Leistungspaket mit einem geringeren Leistungsumfang wechseln (Downgrade).

2.5. Kunden können jederzeit zu einem Leistungspaket mit einem größeren Leistungsumfang wechseln (Upgrade).

Der Wechsel wird umgehend wirksam und anteilig abgerechnet.

2.6. Es besteht außerdem die Möglichkeit zur Vereinbarung individueller Upgrades, wie beispielsweise einer paketweisen Zubuchung zusätzlicher Leistungen und Funktionen.

Individuelle Downgrades innerhalb eines Leistungspakets sind grundsätzlich nicht möglich.

Zubuchungen sind nur möglich, wenn und soweit ausdrücklich ein entsprechendes Optionsrecht im jeweiligen Leistungsvertrag vereinbart wurde.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Zubuchungen per E-Mail von der im Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse getätigt und stehen in der Regel spätestens am der Zubuchung folgenden übernächsten Werktag zur Verfügung.

Preise für Zubuchungen werden individuell vereinbart.

3. Verfügbarkeit der Software

3.1. Die MEMIDA GmbH weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der MEMIDA GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der MEMIDA GmbH handeln, von der MEMIDA GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt.

Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Nutzbarkeit der Leistungen der MEMIDA GmbH und von MEMIDA haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität von MEMIDA und/oder der von der MEMIDA GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

4.1. Die Datenschutzerklärung der MEMIDA GmbH finden Sie hier.

4.2. Der Kunde räumt der MEMIDA GmbH zum Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der MEMIDA GmbH für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

Die MEMIDA GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.

Zur Beseitigung von Störungen ist die MEMIDA GmbH ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

4.3. Die MEMIDA GmbH sichert die Daten des Kunden auf dem von ihrverantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.

4.4. Wenn und soweit der Kunde auf von der MEMIDA GmbH technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, hat der Kunde die Pflicht, die MEMIDA GmbH hierauf umgehend hinzuweisen, sowie innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen und deren Abschluss binnen selber Frist gegenüber der MEMIDA GmbH schriftlich nachzuweisen.

5. Support

5.1. Ein Supportfall liegt vor, wenn MEMIDA die vertraglich vereinbarten Funktionen nicht erfüllt.

5.2. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat der Kunde die Pflicht, der MEMIDA GMBH eine möglichst detaillierte Beschreibung der aufgetretenen Funktionsstörung zu übermitteln, um der MEMIDA GMBH dadurch eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen (Mitwirkungspflicht des Kunden zur Fehlerbeseitigung).

Die Meldung eines Supportfalls muss über das in der Software integrierte Ticket-System erfolgen.

Hat der Kunde ausnahmsweise keinen Zugriff auf das Ticket-System innerhalb der Software, z.B. im Rahmen eines Ausfalls, kann der Kunde die Meldung auch per E-Mail vornehmen.

5.3. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.

6. Vergütung

6.1. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem auf der Website angebotenen Zahlungsmöglichkeiten und Leistungspaketen.

6.1.1. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Laufzeit, den Zahlungszeitraum und die Vergütung treffen.

6.1.2. Das Nutzungsentgelt ist, soweit nicht anders vereinbart, monatlich und jeweils im Voraus zum ersten Tag des aktuellen Vertragsmonats zu entrichten.

6.1.3. Die MEMIDA GmbH stellt monatlich Rechnungen in elektronischer Form aus. Die Rechnungen werden per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt oder im Kundenkonto zum Abruf bereitgestellt.

6.1.4. Der Umstand, dass Kunden die gebuchten Dienste aus nicht von der MEMIDA GmbH zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise nutzen, ändert nichts an der vollständigen Zahlungsverpflichtung.

6.2. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist die MEMIDA GmbH nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt.

Der Vergütungsanspruch der MEMIDA GmbH bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach vollständigem Ausgleich der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn die MEMIDA GmbH ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.

6.3. Die MEMIDA GmbH kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.

6.4. Das Wiederherstellen selektiv gelöschter Daten, z.B. durch versehentliches oder unbeabsichtigtes Löschen oder Überschreiben von Daten durch den Kunden, kann mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Die MEMDIA GmbH kann beauftragt werden, solche Daten gegen eine hierfür gesondert zu vereinbarende Vergütung wiederherzustellen.

6.5. Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung gemachten Angaben auf der Website oder gesonderter Vereinbarungen zwischen der MEMIDA GmbH und dem Kunden.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde hat die MEMIDA GmbH bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.

7.2. Alle Daten in MEMIDA unterliegen einer Datensicherungsstrategie. Der Totalverlust aller Daten soll dadurch wirkungsvoll verhindert werden.

In MEMIDA hochgeladene Daten (z.B. Kalibrierscheine oder Handbücher) können und sollten vom Kunden zu Sicherungszwecken exportiert und gesichert werden. Die Frequenz der Datensicherung sollte in einer Verfahrensdokumentation des Kunden definiert und überwacht werden. Der Kunde muss hierzu einen verantwortlichen Nutzer benennen.

7.3. Die in den MEMIDA Nutzungsbedingungen aufgeführten Pflichten jedes Nutzers eines Kunden sind zu beachten.

8. Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung.

Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Die MEMIDA GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Nutzers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der MEMIDA GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2. Im Übrigen ist die Haftung der MEMIDA GmbH für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von der MEMIDA GmbH übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

9.2.1. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die MEMIDA GmbH nur, soweit die Schäden auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte. Soweit die MEMIDA GmbH hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

9.2.2. Die Haftung der MEMIDA GmbH für den von der MEMIDA GmbH leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Nutzer angefallen wäre.

9.3. Für vom Kunden verschuldeter Datenverlust (z.B. durch versehentliches oder unbeabsichtigtes Löschen oder Überschreiben von Daten) haftet die MEMIDA GmbH nicht.

9.4. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen der MEMIDA GmbH.

9.6. Die MEMIDA GmbH haftet nicht für etwaige Kosten, die dem Nutzer durch die Inanspruchnahme von Leistungen entstanden sind, die ausdrücklich nicht von der MEMIDA GmbH selbst angeboten werden. Dies gilt insbesondere für Kosten aufgrund des Datentransfers zum oder vom Endgerät des Nutzers.

9.7. Für bei Beginn der Leistungsbereitstellung vorhandene Fehlfunktionen von MEMIDA wird eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen, d.h. die MEMIDA GmbH haftet nur, soweit die MEMIDA GmbH oder ihreErfüllungsgehilfen dies zu vertreten haben.

9.8. Die MEMIDA GmbH haftet nicht für Schäden, die durch eine temporäre Nicht-Verfügbarkeit von MEMIDA entstehen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens der MEMIDA GmbH. Die MEMIDA GmbH haftet nicht für Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste, deren Ursache außerhalb ihresEinflussbereiches liegen.

9.9. Erfolgt beim Nutzer ein Untersuchungsverfahren aus dem Bereich der Qualitätsmanagements (Audit), muss der Nutzer der MEMIDA GmbH das Datum des Audits mindestens sieben Werktage vor dem Audit mitteilen, um sicherzustellen, dass MEMIDA zum Zeitpunkt des Audits weder gewartet noch aktualisiert wird, so dass der Nutzer einen möglichst störungsfreien Ablauf des Audits ermöglicht wird.

Auch bei einer rechtzeitigen Anmeldung des Audit-Datums gem. Satz 1 übernimmt die MEMIDA GmbH keine Funktionsgarantie für MEMIDIA.

9.10. Die MEMIDA GmbH haftet nicht für Schäden, die während der kostenlosen Testphase entstanden sind. Die Testphase dient zum unverbindlichen Testen von MEMIDA. Sie kann jederzeit abgebrochen und in ein ordentliches Vertragsverhältnis gewandelt werden.

9.11. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Seitens der MEMIDA GmbH besteht eine Haftpflichtversicherung bei der Hiscox SA, über eine Haftungssumme in Höhe von € 3.000.000.

10. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

10.1. Die MEMIDA GmbH speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der MEMIDA GmbH, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.

Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

10.2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Die MEMIDA GmbH nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die MEMIDA GmbH von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls die MEMIDA GmbH von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird.

Die MEMIDA GmbH wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde der MEMIDA GmbH unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

10.4. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der MEDIA GmbH bleiben unberührt.

11. Vertragslaufzeit; Löschung und Sperrung von Nutzerkonten

11.1. Sofern im Rahmen der Registrierung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wird der Vertrag zur Nutzung von MEMIDA auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern eine befristete Laufzeit nicht vereinbart wurde.

Wurde eine befristete Laufzeit vereinbart, so kann ordentlich erst zum Laufzeitende gekündigt werden.

Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der jeweilige befristete Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

11.2 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) tatsächliche Anhaltspunkte für ein Verhalten des Kunden/Nutzers von MEMIDA vorliegen, welches die Nutzung durch andere Kunden/Nutzer von MEMIDA nicht unwesentlich beeinträchtigt, b) der Kunde/Nutzer von MEMIDA in nicht nur unerheblicher Weise gegen Gesetze, die Bestimmungen unter Nr. 3. und 4 der MEMIDA-Nutzungsbedingungen, ergänzend geltende Bedingungen und/oder sonstige im Verhältnis zwischen dem Kunden/Nutzer von MEMIDA und der MEMIDA GmbH einzelvertraglich vereinbarte Regeln verstößt, es sei denn, der Kunde/Nutzer von MEMIDA hat den Verstoß nicht zu vertreten

c) der Kunde für mindestens 4 Wochen mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils der Nutzungsgebühr in Verzug ist.

11.3 Die Kündigung muss in Textform i.S.d. § 126b BGB erfolgen, also in Form einer lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Sie kann auch über eine in MEMIDA implementierte Kündigungsfunktion erfolgen.

11.4 Die MEMIDA GmbH ist bei Vorliegen von berechtigten Gründen (z.B. bei Nutzerkonten ohne Mitgliedschaft bei einer längeren Inaktivität) befugt, das Nutzerkonto und die zugehörigen Daten zu löschen. Darüber hinaus ist die MEMIDA GmbH nach freiem Ermessen berechtigt, Nutzerkonten und zugehörige Daten zum Vertragsende zu löschen.

11.5 Bleibt eine regelmäßig vereinbarte Zahlung für die Nutzung von MEMIDA aus, kann die MEMIDA GmbH die Zugänge zu MEMIDA so lange sperren, bis alle offenen Forderungen ausgeglichen sind. Es steht der MEMIDA GmbH auch frei, gegen Gebühr angebotene Leistungen jederzeit einzustellen, wenn Forderungen nicht rechtzeitig ausgeglichen werden.

12. Vertraulichkeit

12.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen") erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

12.2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 12, wenn sie

  • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten
  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden
  • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden

12.3. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

13. Übertragung der Rechte und Pflichten

13.1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem zwischen dem Kunden und der MEMIDA GmbH bestehenden Vertragsverhältnis durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der MEMIDA GmbH zulässig.

13.2. Die MEMIDA GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus einem zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis zu betrauen.

14. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, Kommunikation

14.1 Die MEMIDA GmbH behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern.

Die MEMIDA GmbH wird dem Kunden die geänderten Geschäftsbedingungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten und auf die beabsichtigte Geltung dieser neuen Geschäftsbedingungen sowie das Recht des Kunden, der Geltung dieser Geschäftsbedingungen zu widersprechen, hinweisen.

Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist oder nimmt er einen erneuten Log-in in MEMIDA vor, nachdem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft getreten sind, gelten die neuen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen, soweit das bestehende Vertragsverhältnis durch die neuen Geschäftsbedingungen nicht erheblich umgestaltet wird (Annahmefiktion durch Nutzung und Inanspruchnahme der Leistung).

Die MEMIDA GmbH wird den Kunden auf die Bedeutung der Vierwochenfrist, des Widerspruchsrechts, die Rechtsfolgen der Annahmefiktion sowie eines Schweigens in geeigneter Form hinweisen.

14.2 Die MEMIDA GmbH kommuniziert mit dem Kunden/Nutzer von MEMIDA– sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt – in der Regel elektronisch per E-Mail über eine vom Kunden im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde stellt sicher, dass diese im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig auf Nachrichten von der MEMIDA GmbH überprüft wird. Wendet sich der Kunde an die MEMIDA GmbH, so soll er angeben, auf welches Kunden- bzw. Nutzerkonto er sich bezieht.

15. Sonstiges

15.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten sind Grundlage jedes zwischen der MEMIDA GmbH und einem Kunden geschlossenen Vertrags und werden ebenso wie MEMIDA Nutzungsbedingungen spätestens mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung in der Software MEMIDA in den Vertrag miteinbezogen und damit Vertragsbestandteil, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

15.2. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

Stand 12. September 2023 MEMIDA GmbH